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QUALITÄT
konform ist. Auch die Frage ob diese Zusatzstoffe im Sinne von Clean Labelling wünschenswert sind, gilt es abzuwä- gen. Nach Ansicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erfüllen die Coatings ei- nen technologischen Zweck, indem sie die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern. Deshalb sind sie aus Sicht des BVL als Lebensmittelzusatzstoffe anzusehen und wären da- mit zulassungs- und deklarationspflichtig. Eindeutige und klare Kommunikation der Schutzüberzüge ist aufgrund der Wünsche der Konsumentinnen nach Transparenz in jedem Fall angeraten.
Zusammenfassung und Ausblick
Essbare Coatings als aktive Verpackung für frischen Fisch sind eine potentielle ökonomische und ökologische Alter- native zu konventionellen Technologien wie Vakuum- und MAP-Verpackungen. Pflanzenbasierte essentielle Öle zei- gen hervorragende antimikrobielle und/oder antioxidati- ve Wirkung zur Fischkonservierung. Die chemischen Qua- litätsindikatoren bestätigen die Fähigkeit Abbauprozesse zu verlangsamen und die Haltbarkeit zu verlängern. Die
Haltbarkeit der coated Fischprodukte kann um 6-13 Tage im Vergleich zu nichtbehandelten Fischen verlängert wer- den. Die essbaren Coatings sind zudem „biodegradable and natural“ im engsten Sinn des Wortes und hinterlassen keinerlei Verpackungsmüll. Hersteller und Anwender sind gut beraten die Compliance zum aktuellen Lebensmit- telrecht sicherzustellen und die Deklarationsvorschriften zu beachten. Die richtige Applikation und Funktionalität des Films / des Coatings muss über den gesamten Prozess validiert / verifiziert werden. Das KIN unterstützt Unter- nehmen von der initialen Überlegung bis zur praktischen Einführung von essbaren Coatings / Filmen in größtmög- lichem Umfang.
Kontakt
KIN Lebensmittelinstitut
Beate Vogelsang
Dipl.-Ing. Lebensmitteltechnologie Telefon: +49 4321 601-57 E-Mail: vogelsang@kin.de
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