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Verband der Fleischwirtschaft
Zustimmung für Beratungen
zum Arbeitsschutzkontrollgesetz
Die Verschiebung der Schlussberatungen im Deut- schen Bundestag über die Änderungen im Arbeits- schutzkontrollgesetz zeige, so erklärt der Verband der Fleischwirtschaft, dass die Koalitionsparteien noch erheblichen Beratungsbedarf haben. Der VDF wen- det sich in seiner Pressemitteilung ausdrücklich nicht gegen ein Werkvertragsverbot in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft. Die Fleischwirtschaft bestehe jedoch aus einer Vielzahl kleiner und mittelständi- scher, fast ausschließlich familiengeführter Unter- nehmen sowie einzelnen großen Konzernen.
Die Unternehmen tragen zu einem großen Teil be- reits die volle Verantwortung für die bei ihnen Be- schäftigten. Dort, wo bislang Werkverträge eingesetzt werden, sind die Unternehmen aktuell dabei, auf Festanstellungen überzugehen. Auch die im Gesetz- entwurf vorgesehenen Verschärfungen im Arbeits- schutz und für die Unterbringung von Beschäftigten werden vom VDF mitgetragen. Das vorgesehene Ver- bot der Zeitarbeit und das im Gesetzentwurf verklau- suliert formulierte Kooperationsverbot haben nichts mit Arbeitsschutz zu tun und zielen ausschließlich in Richtung Zerschlagung arbeitsteiliger Strukturen. Das Verbot von Zeitarbeit verhindert saisonale Pro- duktion, während der für einen kurzen Zeitraum zu- sätzliches Personal benötigt wird. Dies geht nur mit dem Einsatz von Zeitarbeitskräften, denn für befris- tete Anstellungen lassen sich keine Bewerber finden und Arbeitszeitkonten sind in dem notwendigen Aus- maß keine Lösung.
Darüber hinaus würde das Kooperationsverbot jeg- liche Arbeitsteilung für die Fleischwirtschaft verbie- ten, sowohl zwischen unabhängigen Unternehmen als auch innerhalb von Konzernen. Die Prozesse verschiedener Tätigkeitsbereiche und Unternehmen bauen aufeinander auf. Zum Beispiel wird die Aufbe- reitung von Innereien traditionell in den Räumlich- keiten des Schlachthofs von einem Spezialunterneh- men in Abhängigkeit vom laufenden Schlachtbetrieb durchgeführt. Würde diese Kooperation verboten, wäre das Spezialunternehmen in seiner Existenz be- droht. „Um Werkverträge in der Fleischwirtschaft zu verbieten, sollte dies eindeutig im Gesetz formuliert werden, ohne auf gesellschaftsrechtliche Konstellati- onen und Unternehmenskooperationen Einfluss zu nehmen und ohne die Unternehmen in Rechtsunsi- cherheit zu stürzen“, sagt Dr. Heike Harstick. „Reali- tätsferne Vorstellungen und Stimmungsmache gegen die Fleischwirtschaft helfen da nicht weiter.“
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