Page 10 - WRP-04-2020
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Sortierung und Kennzeichnung der Wäsche und auch dafür, die Information über die entspre- chende Sortierung an die Wäscherei zu liefern. Ich empfehle den Textilservice-Betrieben, dies direkt mit ihren Auftraggebern zu besprechen, damit hier für alle Seiten Klarheit besteht und jeder weiß, um welche Art Wäsche es sich handelt.
WRP: Welche Wäschereien dürfen Wäsche von Co- rona-Patienten annehmen ?
Dr. Hammer: Die Textilien müssen mit einem nachweislich desinfizierenden Waschverfahren mit Wirkbereich B – viruzid – gewaschen werden. Des Weiteren sollten nur Wäschereien mit einem etablierten Hygienemanagement diese Wäsche aufbereiten, zum Beispiel alle Wäschereien mit ei- nem RAL-Gütezeichen 992/2. Hygiene ist nämlich nicht auf das Waschverfahren selbst beschränkt, sondern entlang des gesamten Prozesses uner- lässlich.
WRP: Welche Verfahren sind notwendig, um das Corona-Virus zu inaktivieren ?
Dr. Hammer: Die Waschverfahren müssen viruzid wirksam sein, also den Wirkbereich B abdecken. Alle von der Gütegemeinschaft anerkannten des- infizierenden Waschverfahren erfüllen diese An- forderung.
WRP: Was ist zu tun, wenn Textilien nachweislich kontaminiert sind, die normalerweise nicht desin- fizierend gewaschen werden ?
Dr. Hammer: Auch hier gilt ohne Ausnahme: Die Wäsche muss mit einem desinfizierenden Wasch- verfahren, Wirkbereich B, aufbereitet werden.
WRP: Wie muss Wäsche aus Altenheimen jetzt be- arbeitet werden ?
Dr. Hammer: Wäsche aus Alten- und Pflegeheimen ohne Corona-Verdacht kann so aufbereitet werden wie bisher – wobei die Gütegemeinschaft von den Trägern des RAL-Gütezeichens 992/4 auch hier schon immer desinfizierende Waschverfahren bei mindestens 40 ° C fordert. Für Wäsche von Coro- na-Patienten gilt zuvor Gesagtes. Für nicht-wasch- bare Oberbekleidung, die chemisch gereinigt wer- den muss, ist die Studienlage hingegen unklar. Hier analysieren wir derzeit gemeinsam mit dem DTV die wenigen verfügbaren wissenschaftlichen Ver- öffentlichungen, um daraus Empfehlungen für die chemisch Reinigung abzuleiten.
Dr. Timo Hammer
Zur Person
Dr. Timo Hammer ist CEO
bei Hohenstein und Leiter des Bereichs Life Science & Care. Seit Februar 2018 ist er außerdem als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege im Amt. Nach seinem Studium der Biologie und der Promotion begann Dr. Hammer 2009 als Forschungsprojektleiter bei Hohenstein. Seit 2011 ist er Forschungsleiter am Hohensteiner Life Science Institut und hat sein Studium der Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen. Im Jahr 2015 wechselte er in die Medizinprodukteindustrie und arbeitete als Produktmanager und Medical Marketing Manager bei der Xenios AG, die zur Fresenius Medical Care Gruppe gehört. Im April 2017 kehrte Dr. Hammer als Mitglied der Geschäftsleitung nach Hohenstein zurück.
WRP: Gelten im Rahmen der Pandemie in den Wä- schereien bestimmte Verordnungen, Regeln, Geset- ze und Vorschriften ?
Dr. Hammer: Hier kann keine generelle Aussage getroffen werden. Ich empfehle deshalb allen Be- trieben, Kontakt mit den zuständigen Behörden vor Ort aufzunehmen. Viele Textilservice-Betrie- be haben sich bei uns gemeldet und nach einem Pandemieplan gefragt. Hier gibt es leider keine Blaupause, weil ein solcher Plan individuell für je- den Betrieb gemacht werden muss. Vielleicht als kleiner Tipp: Beim Bundesamt für Bevölkerungs- schutz und Katastrophenhilfe gibt es ein umfang- reiches „Handbuch Betriebliche Pandemiepla- nung“, das einem bei der Erstellung eines Pande- mieplans helfen kann.
WRP: Müssen bzw. sollen Wäschereien jetzt erwei- terte Hygienemaßnahmen ergreifen ?
Dr. Hammer: Es gelten für Hygienemaßnahmen im Prinzip die gleichen Regeln wie sonst auch im Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung. Die Details dazu gibt es zum Download auf www.waeschereien.de
WRP: Welche Maßnahmen müssen für die Mitar- beiter in den Betrieben getroffen werden ?
Dr. Hammer: Es gelten generell die Verhaltens- regeln, die die Bundesregierung und das RKI derzeit empfehlen. Wichtiger denn je ist es, auf den Schutz der Mitarbeiter zu achten. Das bein- haltet zum Beispiel auch die Liefersicherheit von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln si- cherzustellen, aber auch die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter im Betrieb. Des Weite- ren sollte – wo möglich – der direkte Kontakt der Mitarbeiter untereinander eingeschränkt werden. Das kann zum Beispiel durch Schichtregelungen und getrennte/verteilte Pausenzeiten erfolgen. Mehr denn je wichtig ist derzeit die strikte Einhal- tung der Trennung zwischen reinem und unrei- nem Bereich.
WRP: Herr Dr. Hammer, Herr Schumacher, wie sieht die Zusammenarbeit von DTV und Gütege- meinschaft in diesen turbulenten Zeiten aus ?
Dr. Hammer: In den letzten Monaten, also lange vor der Corona-Krise, gab es schon mehrere Tref- fen, wo wir uns im Sinne der gesamten Branche zu verschiedenen Themen abgestimmt haben. In mehreren Arbeitskreisen arbeiten wir ohne-
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