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Auf ihrer Jahreshauptversammlung 2023 beschlossen die Mitglieder den Umzug der Innung Nordost von der Kreishandwerkerschaft Halle zur Kreishandwerkerschaft Landkreis Witten- berg. Am Rednerpult rechts ist BVPF-Vorstandsmitglied Thimo Dätsch zu sehen.
Zeiten, vieles treibt uns um“, sagte Wiehle. „Nach der Corona-Krise und in der Ener- giekrise machen uns im Handwerk viele Kostensteigerungen zu schaffen. Derweil ist die Politik mit anderen Dingen beschäftigt – und hört und sieht uns nicht.“ Das Boden- handwerk habe in Berlin keine Lobby, weil es nicht verbändeübergreifend organisiert sei. Durch die Rückvermeisterung und über die Geschäftsführung des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) unter dem Dach des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) habe man inzwischen jedoch wieder „ein bisschen den Fuß in der Tür“ – der nächste Schritt werde in Richtung Beitritt in den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gehen müssen, forderte Wiehle, der auch stellvertretender Bundesin- nungsmeister ist.
Mit Blick auf das Jahr 2024, in dem noch kei- ne wirtschaftliche Besserung erwartet wird, appellierte der Obermeister an die Innungs- betriebe, sich darauf zu besinnen, an der hohen Qualität ihrer Handwerksleistung fest- zuhalten. „Wir wollen die fachliche Qualität beibehalten – das ist unser Herausstellungs- merkmal und dafür müssen wir uns auch gegenseitig stärken.“ Darüber hinaus rät er Fachbetrieben zur Spezialisierung auf beson- dere technische Verfahren und Fertigkeiten
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in der Fußbodentechnik – sowie auch dazu, sich in der Außendarstellung mit Social Me- dia & Co. stärker digital auszurichten. Und der Obermeister benannte ein weiteres drän- gendes Handlungsfeld, um das es während der Tagung dann auch noch vielfach gehen sollte: „Wir werden weiter ausbilden müssen, egal wie anstrengend es ist – denn sonst ha- ben wir morgen keine Fachkräfte.“
Weiterbildung fördern, Schulungsangebote ausbauen
Die Innung Nordost will die Meisterausbil- dung und weitere Qualifikationen, wie zum Beispiel die Restauratoren-Fortbildung, eben- falls entsprechend weiter forcieren. Zudem sollen Schulungsangebote um zusätzliche Fachthemen für Parkettleger weiter ausgebaut werden – auch mit Unterstützung aus der In- dustrie. Zahlreiche gut frequentierte PU-Schu- lungen, die seit August 2024 verpflichtend für Verarbeiter sind, stehen für den Erfolg solcher Maßnahmen.
Den Meisterkurs im Nordosten haben 2023 alle zwölf Teilnehmer erfolgreich abgeschlos- sen. Und auch die Ausbildungszahlen konn- ten etwa auf Niveau der Vorjahre gehalten werden, berichteten Robert Mutschall und Lehrlingswart Ricco Zellhuber von den
BELAG + TECHNIK
Verlegepraxis mit Obermeister Holger Wiehle Dampfbremsendes Vlies auf
neuem Parkett
Oft werden neu verlegte Parkettböden zum Schutz mit Pappen, Hartplatten oder diffusionsdichtem Vlies abgedeckt, wenn auf der Baustelle noch andere Handwerker, zum Beispiel die Maler, zu tun haben. Womit gerechnet werden muss, wenn vorhandene Estrich-Rest- feuchte aufsteigt, schilderte Obermeis- ter Holger Wiehle aus seiner Gutachter- tätigkeit. „Naturgemäß haben wir eine Restfeuchte im Estrich und die wird angeregt, wenn die Fußbodenheizung in Betrieb genommen wird“, erinnerte der Sachverständige. Durch die an dem dampfbremsenden Vlies zum Stoppen kommende Feuchtigkeit drohen dem fachgerecht neu verlegten Holzboden gravierende Schäden. Die Deckschicht kann sich an den Kanten lösen, oder wenn sie hält, wellt sich eventuell die gesamte Diele.
Vielmehr als um den drohenden Scha- den sollte es in der anschließenden lebhaften Diskussion aber um die Frage gehen, inwiefern der Parkettleger seine Kunden darauf hinweisen sollte, was passieren kann, wenn der Holzboden im Nachgang durch andere Gewerke ab- gedeckt wird. Hat der Parkettleger hier eine Sorgfaltspflicht? Nein, war man sich in Wernigerode ziemlich einig. Nach Fertigstellung der Verlegearbeiten die Abnahme der Leistung durch den Auf- tragnehmer einfordern und die Baustelle räumen, fand der eindeutige Rat des Sachverständigen Joachim Barth breite Zustimmung. Es gab aber auch Stim- men pro Hinweisempfehlung, sofern der Parkettleger sieht, dass das Bauvorha- ben noch nicht fertig ist. Abschließend räumte Holger Wiehle ein, dass es ihm bei diesem Thema vor allem darum ging, seine Innungskollegen dafür zu sensibi- lisieren, sich an dieser Stelle keine zu- sätzliche Hinweispflicht aufzubürden.
FUSSBODENTECHNIK 2/2024 31