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 Fachteil Werkverträge
Unternehmensgruppe Willms
Ab 2021 Verzicht auf Werkverträge im Kerngeschäft
Die Unternehmensgruppe Willms wird ab 1. Januar 2021 im Kerngeschäft auf Werk- verträge verzichten und die Mitarbeiter fest im Unternehmensverbund einstellen. Mit diesem Schritt will das Unternehmen seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und zugleich die Erzeu- gung und Herstellung von Fleisch und Fleischprodukten am Standort Deutsch- land auch in Zukunft sicherstellen.
In den nächsten Monaten wird das Unter- nehmen ein Konzept erarbeiten, um die Mitarbeiter in die Unternehmensgruppe zu integrieren. Gegenstand des Konzepts werden unter anderem die Zeiterfassung und die Wohnsituation der Mitarbeiter sein.
Die Unternehmensgruppe Willms wird in zweiter Generation von Hubert Willms
geführt und hat sich auf die Herstellung von SB-Fleisch, Wurst und Convenience- Produkten für den Lebensmitteleinzel- handel spezialisiert. Zur Gruppe gehören zwei Produktionsbetriebe in Ruppich- teroth/NRW und Weißwasser/Sachsen sowie zwei Schlacht- und Zerlegebetrie- be: der Schlachthof in Bochum/NRW und der Düringer Fleischkontor in Loxstedt/ Niedersachsen.
 Stellungnahme
Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit Eine Branche unter Dauerbeschuss – Wer wehrt sich ?
Herr Bundesarbeitsminister Huber- tus Heil hat angekündigt, Werkver- träge und Zeitarbeit in der Fleisch- wirtschaft zu verbieten. Anlass wa- ren die Corona Hot-Spots in der Fleischwirtschaft, woraufhin in vie- len Medien immer wieder Werkver- träge kritisiert wurden.
Der Gesetzesentwurf regelt, dass ein
Unternehmer der Fleischwirtschaft
ab dem 1.01.2021 Betriebe, in denen in seinem Namen oder auf seine Rechnung geschlachtet, zerlegt oder Fleisch ver- arbeitet wird, als alleiniger Inhaber führen muss. Es dürfen nur noch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig wer- den, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem Inhaber stehen. Damit sind Werkverträge und Zeitarbeit passé.
Der Gesetzesentwurf zum Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft verunglimpft eine kom- plette Branche, und diese akzeptiert es. Wenn Unternehmen jetzt nicht handeln, ist es zu spät. Es wird auch nicht ausrei- chen, dass sich nur die bestehenden Verbände mit all ihren Möglichkeiten gegen das Verbot einsetzen. Jeder Unterneh- mer ist selbst dazu aufgerufen, seinen Teil dazu beizutragen. Suchen Sie den Dialog mit örtlichen Politikern, Ihren Bun- destagsabgeordneten und der Presse. Stellen Sie Ihr Unter- nehmen vor und zeigen Sie, dass Sie weitaus besser sind als
Rechtsanwalt Heiko Greulich
Ihr Ruf. Es geht hier auch um die Fra- ge der Wertschätzung Ihrer Branche und Ihrer Lebensleistung.
Wir treten hierfür nachdrücklich im Rahmen unserer Interessengruppe ein und öffnen uns für die interes- sierte Öffentlichkeit. Unsere Mitglie- der stellen sich vor, zeigen, dass sie nach Recht und Gesetz agieren und geben einen Einblick in die tatsäch-
  Rechtsanwalt Christian Andorfer
lichen Vorgänge. So kämpfen wir neben der politischen Ar- beit für den Erhalt von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischbranche – kämpfen Sie mit!
Wenn Sie Interesse haben, können Sie bei uns den Gesetzes- entwurf anfordern. Für Rückfragen können Sie sich gerne an unsere Experten, Herrn Rechtsanwalt Heiko Greulich und Herrn Rechtsanwalt Christian Andorfer, wenden.
Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit (AWZ) M 7,3 (Alte Reichsbank)
68161 Mannheim
Tel.: 0621-391 80 10-0
Fax: 0621-391 80 10-20
E-Mail: info@werkvertrag-zeitarbeit.de Homepage: www.werkvertrag-zeitarbeit.de
64 FleischMagazin 9/2020








































































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