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 Fachteil Werkverträge Wolf
Saisongeschäft braucht Werkverträge
 Max Straubinger (MdB), Bernhard Oeller (Geschäftsführung Wolf), Lars Stiefvater (Geschäftsführer Stiefvater Unternehmensgruppe), Barbara Regitz (MdL), Heiko Greulich (Rechtsanwalt und Experte der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit)
Max Straubinger (MdB), Mitglied im Aus- schuss für Arbeit und Soziales sowie für Ernährung und Landwirtschaft des Deut- schen Bundestages, hat Ende Juni die Wolf Wurstspezialitäten GmbH am Stand- ort Nürnberg besucht, um sich praxisnah über Werkverträge in der Wurstbranche zu informieren. Geschäftsführer Bernhard Oeller begrüßte den Bundestagsabgeord- neten gemeinsam mit Lars Stiefvater, Ge- schäftsführer der Lars Stiefvater Unterneh- mensgruppe und ausführendes Werksver- tragsunternehmen am Standort Nürnberg. Anlass des Termins war die aktuelle Dis- kussion zum Verbot von Werkverträgen, das im Januar 2021 in Kraft treten soll.
Rund 110 Mitarbeiter sind festangestellt am Nürnberger Standort. Dazu kom- men zwischen 30 und – in Spitzenzei- ten – bis zu 100 Beschäftigte über Werk- vertrag und Arbeitnehmerüberlassung. Monatlich werden zwischen 200.000 und 465.000 kg an Nürnberger Rostbrat- würsten hergestellt. Sie gehen in den
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Lebensmitteleinzelhandel und den Dis- count ebenso wie in die Gastronomie. Die Exportrate liegt bei knapp 8 Prozent.
Grillartikel wie die Nürnberger Rostbrat- würste unterliegen starken saisonalen Schwankungen: In der Hochphase April bis Juni steigen die Produktionsmengen um bis zu 40 Prozent gegenüber dem sonst üblichen Volumen. Wurden bei Wolf im Februar dieses Jahres knapp 213.000kg hergestellt, waren es im April bereits 540.000 kg – trotz der gebremsten Nachfra- ge aufgrund des europaweiten Lockdowns.
„Die Nachfrage kann wöchentlich um 100 Prozent schwanken, je nachdem ob es reg- net oder die Sonne scheint“, weiß Oeller. Solche extremen Schwankungen und Pro- duktionsspitzen deckt das Unternehmen, wie in zahlreichen Branchen üblich, mit Arbeitnehmerüberlassung und Werkver- trägen über hochspezialisierte Personal- dienstleister ab. Die Werkvertragsmitar- beiter, die ausnahmslos nach deutschem
Arbeitsrecht angestellt sind, übernehmen das Verpacken der Bratwürste. Aus zoll- technischen Gründen sind diese Tätigkei- ten komplett ganzjährig ausgelagert.
Für den Standort Nürnberg hätte ein Ver- bot von Werkverträgen immense Folgen: Sollte die Politik ein gesetzliches Verbot anordnen, könnte Wolf die Nachfrage bei weitem nicht mehr decken – hunderte Ar- beitsplätze stünden dann auf dem Spiel.
Für die Werkvertragsmitarbeiter gelten ausschließlich das deutsche Arbeitsrecht und die Grundlagen der deutschen Sozi- alversicherung, also Bezahlung nicht un- ter Mindestlohn, Krankenversicherung und Lohnfortzahlung im Krankenfall. Vie- le der aus Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen Beschäftigten haben in Nürnberg und in der Region eigene Woh- nungen gemietet, nehmen am öffentlichen Geschehen der Städte teil und ihre Kinder, viele in Deutschland geboren, gehen hier zur Schule.
FOTO: LS






















































































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