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Der Raumausstatterbetrieb hat laut Kuschel durch Einbeziehung der VOB/B von seiner Seite aus eher Nachteile. Ein Beispiel: „In der VOB/B habe ich als Auf- tragnehmer keine Sicherheit, wenn der Auftraggeber insolvent wird.“ Ein weiterer Nachteil: Beanstandet ein Auftraggeber während der Bauausführung vor der Abnahme Mängel, darf er laut VOB/B den Vertrag kün- digen und das Bauvorhaben auf Kosten des Auftrag- nehmers anderweitig fertigstellen lassen. Kuschels Fa- zit: „Aus Auftragnehmersicht sind bei verhältnismäßig kleinen Aufträgen, wie sie im Raumausstatterbereich üblich sind, die Vorteile der VOB/B vernachlässigens- wert gegenüber den vielen Nachteilen.“ Erst ab einem Auftragsvolumen von 2 Mio. EUR lohne sich die Auf- nahme in den Vertrag.
„Die Abnahme ist mit das Wichtigste am Bau“
Zentraler Moment eines Auftrags ist der Moment der Abnahme. Sie trennt zwischen Erfüllungsstadium und Gewährleistungsstadium. Vor der Abnahme muss der Handwerksbetrieb dafür sorgen, dass der Auftrag genau wie vereinbart umgesetzt wird. Der Auftragnehmer trägt also auch Sorge dafür, etwaige Missgeschicke zu be- seitigen, selbst wenn er diese nicht verursacht hat – wenn etwa Maler Farbe über den noch nicht abgenommenen neuen Bodenbelag kippen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme. Kuschel: „Keine Abnahme, kein Fristbeginn!“
Und: Ab dem Moment der Abnahme liegt bei Mängel- ansprüchen die Beweislast beim Auftraggeber. Wird also ein Mangel festgestellt, muss der Auftraggeber beweisen, dass der Handwerksbetrieb diesen verursacht hat. Kann
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ein Sachverständiger dies nicht eindeutig feststellen, ist der Handwerksbetrieb aus dem Schneider. „Die Ab- nahme ist mit das Wichtigste am Bau“, betont Kuschel.
Tag der Raumaukustik
Das Thema Raumakustik gewinnt an Bedeutung. Auf diesem Gebiet ist der FHR seit fünf Jahren mit einem Akustik-Konzept aktiv. Die Verbundgruppe bietet Weiterbildungen (Fachberater/in Raumakustik) mit abschließender Prüfung durch den TÜV Rheinland an, außerdem einen Messgerätekoffer und eine web- basierte Software, die vom raumakustischen Auf- maß bis zur fertigen Planung begleitet. Am Tag der Raumakustik nahmen FHR-Partner mit und ohne Raumakustik-Weiterbildung teil; auf dem Programm standen Statusberichte, praktische Teile wie das Mes- sen von Nachhallzeiten im Raum sowie Informationen
Handel
   Einige der rund 250 FHR-Lieferanten nutzten das Umfeld, den Teilnehmern ihr Angebot vorzustellen.
Daten + Fakten
FHR
Fachhandelsring GmbH Am Pfaffensee 4 67376 Harthausen Tel.: 06344 / 95 33-0 info@fhr-verbund.de www.fhr-verbund.de
Gründer/Gesellschafter:
Kurt Reichelt
Geschäftsführerinnen:
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Ann-Kathrin Schmidt Mitglieder: ca. 750 Mitgliederstruktur:
Fachhändler Objekteure Raumausstatter Maler
 zu den Marketingaktivitäten.
Meike Stewen
 Drei rechtliche Hinweise vom Anwalt
1. Die VOB/B gilt nur, wenn sie von einer der Parteien in den Vertrag geschrieben wurde.
2. Handwerksbetriebe sollten die VOB/B bei Auftragsvolumina unter 2 Mio. EUR nicht ihrerseits in den Vertrag aufnehmen.
3. Erst durch die Abnahme gilt ein Auftrag als umgesetzt.
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