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Fussboden Fuxx
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Neben höheren Entgelten sollen Azubis auch eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 800 EUR erhalten.
Tarifverhandlungen im Bodenhandwerk
››Mehr Geld für Lehrlinge
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich im Dezember 2023 auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Parkett- und Bodenleger verständigt. Dieser trat zum 1. Januar 2024 für 24 Monate in Kraft. Von den Erhöhungen profitieren auch Auszubildende im Bodenhandwerk. Der Fuxx verrät die Details.
W ie der Bundesverband Parkett und Fußboden- technik (BVPF) mitteilte, erhöhen sich die Ent- gelte für Parkett- und Bodenleger ab 1. März 2024 um 5,3 % sowie ab 1. Januar 2025 um weitere 3,3 %. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. März 2024 um 100 EUR sowie ab 1. Januar 2025 um weitere 60 EUR. Au- ßerdem ist die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer in Höhe von 1.600 EUR sowie in Höhe
von 800 EUR für Auszubildende vorgesehen.
Für die Berechnung der Lohnerhöhungen in der Entgelt- gruppe 2 liegt der ab 1. Januar 2024 geltende gesetz- liche Mindestlohn von 12,42 EUR zugrunde. Seit dem 19. Dezember 2023 stehen die Tarifvertragstexte sowie die Entgelt-Tabellen zur Verfügung. Einzelheiten zur In- flationsausgleichsprämie sind in einem eigenständigen Tarifvertrag (TV IAP) geregelt.
Darüber hinaus weist der BVPF darauf hin, dass auch für die Ausbildungsvergütung im dritten Ausbildungsjahr
eine Anpassung an die Mindestausbildungsvergütung (gleichlautend der Anhebung der Entgeltgruppe E2 an den gesetzlichen Mindestlohn) ab 1. Januar 2024 erfolgt ist, um eine Unterschreitung zu vermeiden. Der Fuxx hat in der hier abgebildeten Tabelle die Ausbildungsvergü- tungen ab 1. Januar 2024 anschaulich dargestellt. ✖
Tarifentgelte für Azubis ab 1. Januar 2024
2. Ausbildungsjahr
ab 1.1.2024
770,00 EUR
ab 1.3.2024
870,00 EUR
ab 1.1.2025
930,00 EUR
Foto: Das ist Bodenhandwerk
1. Ausbildungsjahr
720,00 EUR
820,00 EUR
880,00 EUR
3. Ausbildungsjahr
876,75 EUR
940,00 EUR
1.000,00 EUR
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