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Laut Leserbrief-Schreiber Hans-Uwe Walter sei keine eigenständige Norm für Spachtelmassen notwendig.
„Wenn Spachtel- massen aus der Estrich-Norm herausgelöst werden, folgt dies dem Ziel, die bislang geltenden, qualitativen Anforderungen abzuwerten.“
Sachverständiger Hans-Uwe Walter
Spachtelmassen bei Mängeln und Schadensfällen würden erheblich erschwert.
Nach derzeitigem Sachstand ist es doch wohl so, dass, weil Spachtelmassen definitionsgemäß zu den „Estri- chen“ gehören, für die Materialqualitäten hinsichtlich der zu erwartenden Festigkeiten eine Leistungserklä- rung zu erstellen ist. Beim Studium dieses Aufsatzes kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass mit der „neuen Spachtelmassen-Norm“ die Spachtelmas- sen aus der Estrich-Norm herausgelöst werden sollen, mit dem Ziel, die bislang geltenden, qualitativen An- forderungen abzuwerten, um damit die Deklaration mechanischer Festigkeits-Kennwerte für Spachtel- massen mit fadenscheinigen Argumenten und Be- gründungen zu umgehen, damit die derzeit erforder- liche Leistungserklärung für Spachtelmassen entfällt. Was – gegenüber einem „regulären Estrich“ – einen geldwerten Vorteil für Spachtelmassen brächte, gegen- über dem „Estrich“. Allerdings ändert das nichts daran, dass das pulverförmige Ausgangsprodukt ein EU-weit handelsfähiges Produkt darstellt und somit eine CE- Kennzeichnung anzubringen ist; s.o.
Da die Estrich-Norm nach ihrer Modifizierung die physikalischen Kennwerte der Schwindklassen kennt, die in der Leistungserklärung angegeben werden kann, dürfte dies, insbesondere bei zementären Spach- telmassen, unerwünschte Konsequenzen bereiten, insbesondere bei ausgeführten „Dicken“ Schichten. Soweit diesseits bekannt, verhält sich die neue Norm „Spachtelmassen“ textlich, und damit mit konkreten Anforderungswerten, anders als bei „Estrichen“, nicht zum Schwindverhalten von Spachtelmassen, sondern „soll geprüft werden müssen“. Die dazu angezogene
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Norm ist dann ein Laborwert, der dann, im Zweifel – wenn es nach einer Reklamation „ernst wird“, als „La- borwert“ diskriminiert werden wird.
Im Übrigen weist der derzeitige Entwurf der DIN „Spachtelmassen“ weitere erhebliche technische Defi- zite auf. Wohl deshalb gibt es zu dem vorgelegten Ent- wurf erhebliche Widerstände.
Befremdend wirkt, dass sich eine „Anwendungsnorm für zementäre Spachtelmassen“ anmaßt, unmittel- bar in das Anwendungsgebiet der Estrichnorm Teil 1 einzugreifen, in dem Estriche „definitionsgemäß“ erst oberhalb einer Nenndicke von 20 mm vorliegen sollen. Demgegenüber fehlen im Entwurf der „Anwendungs- norm“, wenn die Norm „ein großer Wurf“ werden soll- te, eine Vielzahl klar definierter, konkreter technischer Festlegungen einschließlich entsprechender, zahlen- mäßiger Kennwerte, die daran ausgerichtet sind, ein im Sinne der Nachhaltigkeit abnahmefähiges, weil man- gelfreies Werk, zu erstellen. So ist u. a. im „Norment- wurf“ keine Silbe dazu zu finden, dass ein wesentliches Kriterium eines mangelfreien Werks der ausgeführten zementären Bodenspachtelmasse deren Rissefreiheit ist, was unmittelbar mit den rheologischen Eigenschaf- ten einer Spachtelmasse (des Schwindverhaltens und der Schichtdicke/n) im Zusammenhang steht.
Völlig fehl gehen die Interpretationen der Autoren zum Absatz über die VOB/ C! Verkürzt, zusammenfassend be- trachtet, ist fachtechnisch festzustellen: Thema verfehlt.
Hans-Uwe Walter, Lorch ö.b.u.v. Sachverständiger Sachgebiet Estrich – Fußböden
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MEINUNG
 Foto: Saint-Gobain Weber




















































































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