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Ein Bodenleger erhielt über einen Generalunterneh- mer den Auftrag, in insgesamt drei Kindertagesstätten die Kautschukbodenbeläge der Neubauten zu verlegen. Die Gesamtfläche aller drei Objekte belief sich auf rund 3.000 m2. So wie es in großen Städten üblich ist, wurden seitens der Auftraggeber sogenannte Kindertagesstät- ten (KTS)-Standards vereinbart. Dieses beinhalteten eine spezielle Sockelausführung der Kautschukböden.
Zu den Sockelausführungen liegt seitens des Gene- ralunternehmers, des Nachunternehmers und des Bauherrn ein ausführlicher E-Mail-Austausch vor. Demzufolge war die Art der Ausführung unmissver- ständlich kommuniziert worden. Von dem Hersteller des Bodenbelags gibt es eine sehr ausführliche Verle- geempfehlung des sogenannten Wandhochzuges für Kautschukbodenbeläge.
Im Zuge der Ausführung wurde durch den Hausmeis- ter der Kitas, der auch eine Art Bauleitung für sich in
Anspruch nahm, bemängelt, dass die Sockelausfüh- rung von der Ausführungsempfehlung des Herstellers zum Teil deutlich abweicht. Zusätzlich wurden durch den „Bauleiter“ auch vereinzelte Einschlüsse im Belag bemängelt. Der Generalunternehmer hingegen argu- mentierte, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen und daher noch nicht zu bemängeln seien. Nach der Fertigstellung wurde dann durch die Stadt als Bauherrn die Abnahme des Bodenbelages verweigert, jedoch wurden die Kindertagesstätten trotzdem eröffnet.
Schaden
Hohlliegender Wandhochzug führt zu Belagsrissen
Der Sachverständige wurde beauftragt, die gesamten Flächen, den Wandhochzug und die Verlegung des Kautschukbelages zu überprüfen. Durch mehrere Bau- teilöffnungen in allen drei Objekten konnte neben
Sehr unsaubere Außenecke mit einer Bewegungsfuge. Die elasti- sche Verfugung wies mehr als 5 mm auf und zusätzlich zeigten sich Beschädigungen am Belag.
Das verwendetes Montageband ist lediglich 40 mm breit. Gut erkennbar, dass die Verklebung nur im oberen Bereich des Wand- hochzuges vorhanden ist. Der größte Belagsanteil lag hohl.
Eingerissener Belag – durch einen Stuhl hervorgerufen, der an der Wand stand.
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Dieses Stuhluntergestell beschädigte die Sockelausführung des Kautschukbodens.
BELAG + TECHNIK
FUSSBODENTECHNIK 2/2024 107
Fotos: Kuntner